Kriminelle Schleppertätigkeit oder originelles Geschäftsmodell? – Strafbarkeitsrisiken bei einer entgeltlichen Mitnahme Dritter auf Zeitkarten der Deutschen Bahn AG
Eidam L (2009)
NJW 2009: 1052-1054.
Zeitschriftenaufsatz
| Veröffentlicht | Deutsch
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Autor*in
Einrichtung
Erscheinungsjahr
2009
Zeitschriftentitel
NJW 2009
Seite(n)
1052-1054
Page URI
https://pub.uni-bielefeld.de/record/2980123
Zitieren
Eidam L. Kriminelle Schleppertätigkeit oder originelles Geschäftsmodell? – Strafbarkeitsrisiken bei einer entgeltlichen Mitnahme Dritter auf Zeitkarten der Deutschen Bahn AG. NJW 2009. 2009:1052-1054.
Eidam, L. (2009). Kriminelle Schleppertätigkeit oder originelles Geschäftsmodell? – Strafbarkeitsrisiken bei einer entgeltlichen Mitnahme Dritter auf Zeitkarten der Deutschen Bahn AG. NJW 2009, 1052-1054.
Eidam, Lutz. 2009. “Kriminelle Schleppertätigkeit oder originelles Geschäftsmodell? – Strafbarkeitsrisiken bei einer entgeltlichen Mitnahme Dritter auf Zeitkarten der Deutschen Bahn AG”. NJW 2009, 1052-1054.
Eidam, L. (2009). Kriminelle Schleppertätigkeit oder originelles Geschäftsmodell? – Strafbarkeitsrisiken bei einer entgeltlichen Mitnahme Dritter auf Zeitkarten der Deutschen Bahn AG. NJW 2009, 1052-1054.
Eidam, L., 2009. Kriminelle Schleppertätigkeit oder originelles Geschäftsmodell? – Strafbarkeitsrisiken bei einer entgeltlichen Mitnahme Dritter auf Zeitkarten der Deutschen Bahn AG. NJW 2009, , p 1052-1054.
L. Eidam, “Kriminelle Schleppertätigkeit oder originelles Geschäftsmodell? – Strafbarkeitsrisiken bei einer entgeltlichen Mitnahme Dritter auf Zeitkarten der Deutschen Bahn AG”, NJW 2009, 2009, pp. 1052-1054.
Eidam, L.: Kriminelle Schleppertätigkeit oder originelles Geschäftsmodell? – Strafbarkeitsrisiken bei einer entgeltlichen Mitnahme Dritter auf Zeitkarten der Deutschen Bahn AG. NJW 2009. 1052-1054 (2009).
Eidam, Lutz. “Kriminelle Schleppertätigkeit oder originelles Geschäftsmodell? – Strafbarkeitsrisiken bei einer entgeltlichen Mitnahme Dritter auf Zeitkarten der Deutschen Bahn AG”. NJW 2009 (2009): 1052-1054.