Vermittlung im Zivilverfahren. Zu Funktionen und Folgen undifferenzierter Konfliktbearbeitung

Heck J (2020)
Soziale Systeme 22(1-2): 61-94.

Zeitschriftenaufsatz | Veröffentlicht | Englisch
 
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Autor*in
Heck, Justus
Abstract / Bemerkung
**Zusammenfassung**
Nur ein gutes Viertel aller zivilrechtlichen Gerichtsverfahren endet mit einem streitigen Urteil. Denn Verfahren lassen sich auch über gütliche Vergleiche erledigen, die etwa in der sog. Güteverhandlung geschlossen werden und damit in einem Verfahrensabschnitt, in welchem Richter primär als Vermittler agieren. Nach § 278 ZPO soll der Richter stets beides sein, Richter im Sinne eines Entscheiders und Vermittler. Im vorliegenden Beitrag gehe ich den Funktionen der richterlichen Rollenkombination Entscheider/Vermittler und der damit verknüpften undifferenzierten Konfliktbearbeitung zwischen Gerichtsverfahren und Vermittlung nach. Die These ist, dass die Vermittlung in Gerichtsverfahren Legitimationsgewinne erzielt. Allerdings werden die Legitimationszuwächse mit Folgeproblemen erkauft, so z. B., wenn Parteien richterliche Vergleichsvorschläge als Voreingenommenheit oder Warnungen vor den negativen Konsequenzen eines Gerichtsverfahrens als indirekte Drohungen interpretieren. Ferner skizziere ich, wie die Folgeprobleme in der sozialen Praxis abgefedert werden, etwa indem Güterichter nur als Vermittler agieren. Diese Lösungen der Folgeprobleme haben selber wiederum nachzuzeichnende Konsequenzen.
Erscheinungsjahr
2020
Zeitschriftentitel
Soziale Systeme
Band
22
Ausgabe
1-2
Seite(n)
61-94
ISSN
0948-423X
eISSN
2366-0473
Page URI
https://pub.uni-bielefeld.de/record/2958835

Zitieren

Heck J. Vermittlung im Zivilverfahren. Zu Funktionen und Folgen undifferenzierter Konfliktbearbeitung. Soziale Systeme. 2020;22(1-2):61-94.
Heck, J. (2020). Vermittlung im Zivilverfahren. Zu Funktionen und Folgen undifferenzierter Konfliktbearbeitung. Soziale Systeme, 22(1-2), 61-94. https://doi.org/10.1515/sosys-2017-0003
Heck, Justus. 2020. “Vermittlung im Zivilverfahren. Zu Funktionen und Folgen undifferenzierter Konfliktbearbeitung”. Soziale Systeme 22 (1-2): 61-94.
Heck, J. (2020). Vermittlung im Zivilverfahren. Zu Funktionen und Folgen undifferenzierter Konfliktbearbeitung. Soziale Systeme 22, 61-94.
Heck, J., 2020. Vermittlung im Zivilverfahren. Zu Funktionen und Folgen undifferenzierter Konfliktbearbeitung. Soziale Systeme, 22(1-2), p 61-94.
J. Heck, “Vermittlung im Zivilverfahren. Zu Funktionen und Folgen undifferenzierter Konfliktbearbeitung”, Soziale Systeme, vol. 22, 2020, pp. 61-94.
Heck, J.: Vermittlung im Zivilverfahren. Zu Funktionen und Folgen undifferenzierter Konfliktbearbeitung. Soziale Systeme. 22, 61-94 (2020).
Heck, Justus. “Vermittlung im Zivilverfahren. Zu Funktionen und Folgen undifferenzierter Konfliktbearbeitung”. Soziale Systeme 22.1-2 (2020): 61-94.
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