Kant über das Recht des Privatgebrauchs des Erdbodens. Zugleich eine Beantwortung der Frage, warum § 16 der Metaphysischen Anfangsgründe der Rechtslehre der richtige Ort für die fünf falsch gesetzten Absätze aus § 6 ist.
Wolff M (2020)
Kant-Studien 111(1): 67-103.
Zeitschriftenaufsatz
| Veröffentlicht | Deutsch
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Autor*in
Abstract / Bemerkung
As is well known, § 6 of Kant's Metaphysical First Principles of the Doctrine of Right contains five paragraphs that do not belong there. The article shows that their correct location is at the end of § 16. This sheds some new light on Kant's theory of property and its significance for Kant’s doctrine of cosmopolitan right.
Stichworte
exposition;
deduction;
original acquisition.
Erscheinungsjahr
2020
Zeitschriftentitel
Kant-Studien
Band
111
Ausgabe
1
Seite(n)
67 - 103
ISBN
0022-8877
Page URI
https://pub.uni-bielefeld.de/record/2935999
Zitieren
Wolff M. Kant über das Recht des Privatgebrauchs des Erdbodens. Zugleich eine Beantwortung der Frage, warum § 16 der Metaphysischen Anfangsgründe der Rechtslehre der richtige Ort für die fünf falsch gesetzten Absätze aus § 6 ist. Kant-Studien. 2020;111(1):67-103.
Wolff, M. (2020). Kant über das Recht des Privatgebrauchs des Erdbodens. Zugleich eine Beantwortung der Frage, warum § 16 der Metaphysischen Anfangsgründe der Rechtslehre der richtige Ort für die fünf falsch gesetzten Absätze aus § 6 ist. Kant-Studien, 111(1), 67-103.
Wolff, Michael. 2020. “Kant über das Recht des Privatgebrauchs des Erdbodens. Zugleich eine Beantwortung der Frage, warum § 16 der Metaphysischen Anfangsgründe der Rechtslehre der richtige Ort für die fünf falsch gesetzten Absätze aus § 6 ist.”. Kant-Studien 111 (1): 67-103.
Wolff, M. (2020). Kant über das Recht des Privatgebrauchs des Erdbodens. Zugleich eine Beantwortung der Frage, warum § 16 der Metaphysischen Anfangsgründe der Rechtslehre der richtige Ort für die fünf falsch gesetzten Absätze aus § 6 ist. Kant-Studien 111, 67-103.
Wolff, M., 2020. Kant über das Recht des Privatgebrauchs des Erdbodens. Zugleich eine Beantwortung der Frage, warum § 16 der Metaphysischen Anfangsgründe der Rechtslehre der richtige Ort für die fünf falsch gesetzten Absätze aus § 6 ist. Kant-Studien, 111(1), p 67-103.
M. Wolff, “Kant über das Recht des Privatgebrauchs des Erdbodens. Zugleich eine Beantwortung der Frage, warum § 16 der Metaphysischen Anfangsgründe der Rechtslehre der richtige Ort für die fünf falsch gesetzten Absätze aus § 6 ist.”, Kant-Studien, vol. 111, 2020, pp. 67-103.
Wolff, M.: Kant über das Recht des Privatgebrauchs des Erdbodens. Zugleich eine Beantwortung der Frage, warum § 16 der Metaphysischen Anfangsgründe der Rechtslehre der richtige Ort für die fünf falsch gesetzten Absätze aus § 6 ist. Kant-Studien. 111, 67-103 (2020).
Wolff, Michael. “Kant über das Recht des Privatgebrauchs des Erdbodens. Zugleich eine Beantwortung der Frage, warum § 16 der Metaphysischen Anfangsgründe der Rechtslehre der richtige Ort für die fünf falsch gesetzten Absätze aus § 6 ist.”. Kant-Studien 111.1 (2020): 67-103.