Anmerkung zum Urteil des BGH vom 20.04.2017 - IX ZR 252/16 - Keine unentgeltliche Leistung des Schulders bei Zahlung auf eine nicht betsehende Schuld in der irrtümlichen Annahme einer entgeltlichen Leistungspflicht
Jacoby F (2017)
EWiR - Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht 33(13): 403-404.
Zeitschriftenaufsatz
| Veröffentlicht | Deutsch
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Autor*in
Einrichtung
Erscheinungsjahr
2017
Zeitschriftentitel
EWiR - Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht
Band
33
Ausgabe
13
Seite(n)
403-404
ISSN
0177-9303
Page URI
https://pub.uni-bielefeld.de/record/2912935
Zitieren
Jacoby F. Anmerkung zum Urteil des BGH vom 20.04.2017 - IX ZR 252/16 - Keine unentgeltliche Leistung des Schulders bei Zahlung auf eine nicht betsehende Schuld in der irrtümlichen Annahme einer entgeltlichen Leistungspflicht. EWiR - Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht. 2017;33(13):403-404.
Jacoby, F. (2017). Anmerkung zum Urteil des BGH vom 20.04.2017 - IX ZR 252/16 - Keine unentgeltliche Leistung des Schulders bei Zahlung auf eine nicht betsehende Schuld in der irrtümlichen Annahme einer entgeltlichen Leistungspflicht. EWiR - Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht, 33(13), 403-404.
Jacoby, Florian. 2017. “Anmerkung zum Urteil des BGH vom 20.04.2017 - IX ZR 252/16 - Keine unentgeltliche Leistung des Schulders bei Zahlung auf eine nicht betsehende Schuld in der irrtümlichen Annahme einer entgeltlichen Leistungspflicht”. EWiR - Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht 33 (13): 403-404.
Jacoby, F. (2017). Anmerkung zum Urteil des BGH vom 20.04.2017 - IX ZR 252/16 - Keine unentgeltliche Leistung des Schulders bei Zahlung auf eine nicht betsehende Schuld in der irrtümlichen Annahme einer entgeltlichen Leistungspflicht. EWiR - Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht 33, 403-404.
Jacoby, F., 2017. Anmerkung zum Urteil des BGH vom 20.04.2017 - IX ZR 252/16 - Keine unentgeltliche Leistung des Schulders bei Zahlung auf eine nicht betsehende Schuld in der irrtümlichen Annahme einer entgeltlichen Leistungspflicht. EWiR - Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht, 33(13), p 403-404.
F. Jacoby, “Anmerkung zum Urteil des BGH vom 20.04.2017 - IX ZR 252/16 - Keine unentgeltliche Leistung des Schulders bei Zahlung auf eine nicht betsehende Schuld in der irrtümlichen Annahme einer entgeltlichen Leistungspflicht”, EWiR - Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht, vol. 33, 2017, pp. 403-404.
Jacoby, F.: Anmerkung zum Urteil des BGH vom 20.04.2017 - IX ZR 252/16 - Keine unentgeltliche Leistung des Schulders bei Zahlung auf eine nicht betsehende Schuld in der irrtümlichen Annahme einer entgeltlichen Leistungspflicht. EWiR - Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht. 33, 403-404 (2017).
Jacoby, Florian. “Anmerkung zum Urteil des BGH vom 20.04.2017 - IX ZR 252/16 - Keine unentgeltliche Leistung des Schulders bei Zahlung auf eine nicht betsehende Schuld in der irrtümlichen Annahme einer entgeltlichen Leistungspflicht”. EWiR - Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht 33.13 (2017): 403-404.