Drei berichtigende Worte des Gesetzgebers und ganze Bibliotheken werden zu Makulatur, Praktischer Fall zum Verbraucherdarlehen nach der Schuldrechtsmodernisierung
Hähnchen S (2002)
JuS: 457-459.
Zeitschriftenaufsatz
| Veröffentlicht | Deutsch
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Autor*in
Einrichtung
Erscheinungsjahr
2002
Zeitschriftentitel
JuS
Seite(n)
457-459
Page URI
https://pub.uni-bielefeld.de/record/1913206
Zitieren
Hähnchen S. Drei berichtigende Worte des Gesetzgebers und ganze Bibliotheken werden zu Makulatur, Praktischer Fall zum Verbraucherdarlehen nach der Schuldrechtsmodernisierung. JuS. 2002:457-459.
Hähnchen, S. (2002). Drei berichtigende Worte des Gesetzgebers und ganze Bibliotheken werden zu Makulatur, Praktischer Fall zum Verbraucherdarlehen nach der Schuldrechtsmodernisierung. JuS, 457-459.
Hähnchen, Susanne. 2002. “Drei berichtigende Worte des Gesetzgebers und ganze Bibliotheken werden zu Makulatur, Praktischer Fall zum Verbraucherdarlehen nach der Schuldrechtsmodernisierung”. JuS, 457-459.
Hähnchen, S. (2002). Drei berichtigende Worte des Gesetzgebers und ganze Bibliotheken werden zu Makulatur, Praktischer Fall zum Verbraucherdarlehen nach der Schuldrechtsmodernisierung. JuS, 457-459.
Hähnchen, S., 2002. Drei berichtigende Worte des Gesetzgebers und ganze Bibliotheken werden zu Makulatur, Praktischer Fall zum Verbraucherdarlehen nach der Schuldrechtsmodernisierung. JuS, , p 457-459.
S. Hähnchen, “Drei berichtigende Worte des Gesetzgebers und ganze Bibliotheken werden zu Makulatur, Praktischer Fall zum Verbraucherdarlehen nach der Schuldrechtsmodernisierung”, JuS, 2002, pp. 457-459.
Hähnchen, S.: Drei berichtigende Worte des Gesetzgebers und ganze Bibliotheken werden zu Makulatur, Praktischer Fall zum Verbraucherdarlehen nach der Schuldrechtsmodernisierung. JuS. 457-459 (2002).
Hähnchen, Susanne. “Drei berichtigende Worte des Gesetzgebers und ganze Bibliotheken werden zu Makulatur, Praktischer Fall zum Verbraucherdarlehen nach der Schuldrechtsmodernisierung”. JuS (2002): 457-459.