Viele Religionen in der einen öffentlichen Schule: Der Bildungsauftrag als oberster Richtwert

Stock M (2005)
Recht der Jugend und des Bildungswesens 53(1): 94-113.

Zeitschriftenaufsatz | Veröffentlicht | Deutsch
 
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Erscheinungsjahr
2005
Zeitschriftentitel
Recht der Jugend und des Bildungswesens
Band
53
Ausgabe
1
Seite(n)
94-113
ISSN
0034-1312
Page URI
https://pub.uni-bielefeld.de/record/1876180

Zitieren

Stock M. Viele Religionen in der einen öffentlichen Schule: Der Bildungsauftrag als oberster Richtwert. Recht der Jugend und des Bildungswesens. 2005;53(1):94-113.
Stock, M. (2005). Viele Religionen in der einen öffentlichen Schule: Der Bildungsauftrag als oberster Richtwert. Recht der Jugend und des Bildungswesens, 53(1), 94-113.
Stock, Martin. 2005. “Viele Religionen in der einen öffentlichen Schule: Der Bildungsauftrag als oberster Richtwert”. Recht der Jugend und des Bildungswesens 53 (1): 94-113.
Stock, M. (2005). Viele Religionen in der einen öffentlichen Schule: Der Bildungsauftrag als oberster Richtwert. Recht der Jugend und des Bildungswesens 53, 94-113.
Stock, M., 2005. Viele Religionen in der einen öffentlichen Schule: Der Bildungsauftrag als oberster Richtwert. Recht der Jugend und des Bildungswesens, 53(1), p 94-113.
M. Stock, “Viele Religionen in der einen öffentlichen Schule: Der Bildungsauftrag als oberster Richtwert”, Recht der Jugend und des Bildungswesens, vol. 53, 2005, pp. 94-113.
Stock, M.: Viele Religionen in der einen öffentlichen Schule: Der Bildungsauftrag als oberster Richtwert. Recht der Jugend und des Bildungswesens. 53, 94-113 (2005).
Stock, Martin. “Viele Religionen in der einen öffentlichen Schule: Der Bildungsauftrag als oberster Richtwert”. Recht der Jugend und des Bildungswesens 53.1 (2005): 94-113.
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